Gute Nachrichten für Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen: Das per 1. Juli 2022 in Kraft getretene kantonale Mindestlohngesetz gilt nun auch für sie.
Der Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt hat am 16.04.2024 beschlossen, dass für Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen der Mindestlohn eingeführt wird. Neu erhalten Tagesfamilien während allen Arbeitsstunden den aktuell geltenden Mindestlohn von CHF 21.70 brutto (Stand 01.01.2024). Werden mehrere Kinder gleichzeitig betreut, erhöht sich der Stundenlohn. Da das Gesetz über den kantonalen Mindestlohn bereits per 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist, werden entsprechend rückwirkende Ausgleichzahlungen an die Tagesfamilien erfolgen. Mit der Einführung des Mindestlohns wird die wertvolle Arbeit und die Verantwortung, welche die Tagesfamilien tagtäglich in der Betreuung der Tageskinder übernehmen, endlich auch finanziell honoriert und dieser Beruf erfährt die Wertschätzung, die ihm zusteht. Es ist zu hoffen, dass durch eine faire Bezahlung auch vermehrt wieder neue Tagesfamilien gewonnen werden können, denn die Nachfrage nach diesem Betreuungsmodell übersteigt das Angebot der zur Verfügung stehenden Plätze.